Waffengesetz in Los Santos, im Staat Selfmade

Streaming Partner

Aktuell sind keine Streaming-Partner online.
    • Offizieller Beitrag

    Los Santos Department of Justice

    Waffengesetzbuch

    Das WaffG erhält seine Gültigkeit durch ein Gremium zur Genehmigung der Gesetze im Staat Los Santos Bürger müssen sich selber bei Änderungen jeglicher Art informieren.


    § 1 Geltungsbereich

    1.1 Dieses Gesetz ist nach §1 Abs 1 GG in allen Regionen des Staates gültig. Genauere Beschreibung siehe §1 Abs 1 GG.


    § 2 Waffenbesitz

    2.1 Das Besitzen von Schuss-, Stich- und Hiebwaffen ist nur in Verbindung mit einem dazugehörigen gültigen Waffenschein erlaubt.

    2.2 Ein Waffenschein für den Besitz einer Axt, eines Messer oder einer Leuchtpistole ist nicht vonnöten.

    2.3 Der Besitz von destruktiven Geräte (darunter zählen z.B. Explosionswaffen) ist verboten.

    2.4 Alle Waffen, die im eigenen Besitz sind, müssen jeder Zeit sicher verstaut seien, sodass kein Zugriff durch Dritten möglich ist.


    § 3 Waffenführung

    3.1 Das Mitführen von Schuss-, Stich- und Hiebwaffen ist nur in Verbindung mit einem gültigen Waffenschein erlaubt.

    3.2 Ein Waffenschein für das Mitführen einer Axt oder eines Messer ist nicht vonnöten, wenn die Mitfuhr begründet ist. Begründet ist die Mitfuhr erst dann, wenn diese zum Ausüben einer Tätigkeit vonnöten ist.

    3.3 Das Mitführen von Schuss-, Stich- und Hiebwaffen ist in staatlichen Gebäude verboten. Ausnahme hierfür gibt es bei der Axt und dem Messer, welche in staatlichen Gebäuden geführt werden dürfen, wenn diese als Werkzeug im Gebäude eingesetzt werden müssen.

    3.4 Der Führungsebene der jeweiligen staatlichen Einrichtung ist es gestattet den §3 Abs 4 für einzelne Personen oder Personengruppen aufzuheben.

    3.5 Jede Fraktion oder Organisation hat auf ihrem eigenen Gelände das Hausrecht und kann damit das Mitführen von Schuss-, Stich- und Hiebwaffen verbieten oder einzelnen Personen erlauben. Dies muss aber klar erkennbar ausgeschildert oder gesagt werden.

    3.6 Wenn eine Waffe in der Öffentlichkeit geführt wird, muss diese für andere nicht sichtbar verstaut sein, damit eine öffentliche Ordnung gewährt bleibt. Außerhalb von Städten ist das offene Tragen von Waffen erlaubt.

    3.7 Das Führen von Schuss-, Stich- und Hiebwaffen ist in größeren Menschenmengen verboten.

    3.8 Das Mitführen von Automatikpistolen und Langwaffen am Körper, ist in Städten verboten.

    3.9 Sollte es zu Kontakt mit Behörden der Exekutive kommen, muss das Mitführen von Schuss-, Stich- und Hiebwaffen sofort den beteiligten Personen gemeldet werden.

    3.10 Das Führen von Waffen im alkoholisierten oder berauschten Zustand ist verboten.


    § 4 Nutzung von Waffen

    4.1 Waffen dürfen nur für die in §4 Abs 2 bis Abs 4 beschriebene Situationen benutzt werden.

    4.2 Waffen dürfen als Hilfe, um etwas Handwerkliches zu bearbeitet oder herzustellen benutzt werden.

    4.3 Eine Waffe darf für sportliche Aktivitäten benutzt werden, allerdings nur in dafür ausgewiesenen Gebieten und ohne anderen Lebewesen zu schaden. Ausgewiesenen Gebieten sind aktuell nur die Schießstände in "Ammunation" Läden.

    4.4 Das Nutzen einer Waffe zur Selbstverteidigung ist als letztes Mittel erlaubt. Dabei ist die Verhältnismäßigkeit zu beachten.

    4.5 Bei Nutzung einer Waffe zur Selbstverteidigung ist umgehend die Polizei zu verständigen.

    4.6 Sollte beim Gebrauch einer Waffe jemand zu Schaden gekommen sein, ist der Rettungsdienst zu verständigen und Erste Hilfe zu leisten.


    § 5 Überlassen, Erwerb und Verkauf von Waffen

    5.1 Das Erwerben von Schuss-, Stich- und Hiebwaffen ist nur mit dem dazu gültigen Waffenschein erlaubt.

    5.2 Das Erwerben von Schuss-, Stich- und Hiebwaffen ist nur in einem zum Verkauf von Waffen verifizierten Händler erlaubt. Verifizierten Händler sind nur in "Ammu Nation" Läden zu finden.

    5.3 Wer einer anderen Person ohne Waffenschein eine Schuss-, Stich- oder Hiebwaffen für den unmittelbaren Gebrauch überlässt, macht sich strafbar.

    5.4 Nicht verifizierte Händler, die einer anderen Person eine Schuss-, Stich- oder Hiebwaffen verkaufen, machen sich strafbar.

    5.5 Personen oder Organisationen, die einer anderen Person ohne den dazugehörigen Waffenschein einer Schuss-, Stich- oder Hiebwaffen verkaufen, machen sich strafbar.

    5.6 Für Äxte und Messer gilt der §5 Abs 1 bis Abs 5 nicht.


    § 6 Modifizierung von Waffen

    6.1 Erlaube Modifizierungen sind erweiterte Magazine, Taschenlampenaufsätze und Designveränderungen, solange die Waffe noch als scharfe Schusswaffe identifizierbar ist.

    6.2 Genehmigungspflichtig sind alle anderen Modifikationen für Waffen. Dies kann bei der Führungsebene des Los Santos Police Departments beantragt werden.


    § 7 Waffenschein

    7.1 Der Waffenschein darf erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres ausgestellt werden.

    7.2 Für die Ausstellung eines Waffenscheins ist ein psychologisches Attest ohne Auffälligkeiten vonnöten.

    7.3 Für die Ausstellung eines Waffenscheins durften keine Straftaten in der letzten Woche begangen worden sein.

    7.4 Der Waffenschein darf nur von einem dafür genehmigten Amt ausgestellt werden. Das aktuell zuständige Amt ist das Los Santos Police Department.

    7.5 Der Waffenschein erlaubt einem folgende Waffen zu besitzen und mit sich zu führen Pistole, SNS Pistole, Kampfpistole, Klappmesser, schwerer Revolver, schwere Pistole, Kampfaxt, Machete, Schlagring, Pistole .50, AP Pistole, Pumpgun.

    7.6 Der Waffenschein kann bei Verstoß oder Verdacht des Verstoßes gegen das Waffengesetz abgenommen werden.


    § 8 Großer Waffenschein

    8.1 Der große Waffenschein darf erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres ausgestellt werden.

    8.2 Für die Ausstellung eines großen Waffenscheins ist ein erweitertes psychologisches, psychologisches Attest sowie einen Augentest ohne Auffälligkeiten vonnöten.

    8.3 Für die Ausstellung eines großen Waffenscheins durften keine Straftaten begangen worden sein.

    8.4 Der große Waffenschein darf nur Personen ausgestellt werden, die diesen zur Ausübung bestimmter Berufen oder Sportarten benötigen.

    8.4 Der große Waffenschein darf nur von einem dafür genehmigten Amt ausgestellt werden. Das aktuell zuständige Amt ist das Los Santos Police Department.

    8.5 Der große Waffenschein erlaubt einem alle Waffen bis auf destruktiven Geräte zu besitzen und mit sich zu führen.

    8.6 Der große Waffenschein muss bei Verstoß oder Verdacht des Verstoßes gegen das Waffengesetz abgenommen werden.


    § 9 Sonderregelungen

    9.1 Für staatliche Institutionen, die im Auftrag der öffentlichen Sicherheit und Ordnung agieren, sind im §9 Abs 2 bis §9 Abs 4 Sonderrechte geben. Alle Sonderregeln gelten nur, wenn sich die Personen im Dienst befinden.

    9.2 Für alle in §9.1 erwähnten Organisationen sind §2.1, §2.3, §3.1 aufgehoben, wenn diese Waffen sicherstellen oder zur Sicherstellung transportieren.

    9.3 Für alle Mitglieder in einer in §9.1 erwähnten Organisationen ist es, mit einem großen Waffenschein und Erlaubnis der Führungsebene des Los Santos Police Departments, erlaubt als letztes Mittel destruktiven Geräte zu verwenden. Diese Erlaubnis ist nur möglich auf aktive Geschehnisse anzuwenden.

    9.4 Für alle in §9.1 erwähnten Organisationen gelten §3.3, §3.5, §3.6, §3.7, §3.8, §4, §6 nicht. Dabei sind die organisationsspezifischen Gesetze aber nicht zu vergessen, in denen z.B. der Gebrauch von Waffen organisationsspezifischen erläutert wird.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!