BtMGgesetz in Los Santos, im Staate Selfmade

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    • Offizieller Beitrag

    Los Santos Department of Justice

    Betäubungsmittelgesetzbuch

    Das BtMG erhält seine Gültigkeit durch ein Gremium zur Genehmigung der Gesetze im Staat Los Santos Bürger müssen sich selber bei Änderungen jeglicher Art informieren.


    § 1 Geltungsbereich

    1.1 Dieses Gesetz ist nach §1 Abs 1 GG in allen Regionen des Staates gültig. Genauere Beschreibung siehe §1 Abs 1 GG.


    § 2 Definition

    2.1 Betäubungsmittel im Sinne dieses Gesetzes sind die folgenden aufgeführten Stoffe und Zubereitungen.

    Anlage I) Nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel: Meth, Heroin, Kokain, LSD

    Anlage II) Verkehrsfähigen, aber nicht verschreibungsfähigen Betäubungsmittel: Kokablätter

    Anlage III) Verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel: Cannabis, Opium


    § 3 Besitz von Betäubungsmittel

    3.1 Der Besitz und das Verschaffen von der in §2 definierten Betäubungsmittel ist grundsätzlich verboten.

    3.2 Der Besitz von drei Gramm der in §2 definierten Anlage III ist gegen §3.1 mit Verschreibung erlaubt. Bei Cannabis sind bis zu zehn Gramm erlaubt.

    3.3 Medizinischem Fachpersonal ist es gestattet, entgegen des §3.1 Betäubungsmittel der in §2 definierten Anlage III zu besitzen, sollten diese nachweislich zu medizinischen Zwecken dienen und die Personalkraft im Dienst sein. Bei Verdacht auf Missbrauch zählt die umgekehrte Beweislast.

    3.4 Ist der Besitz von Betäubungsmittel auf Eigenbedarf zurückzuführen, kann von einer Anklage abgesehen werden. Eigenbedarf kann es nur dann sein, wenn der Besitz von drei Gramm nicht überschritten wird. Ausnahmen gelten für LSD mit der Obergrenze von drei Milligramm und Cannabis mit einer Obergrenze von 10 Gramm.


    § 4 Gebrauch von Betäubungsmittel

    4.1 Wer anderen Betäubungsmittel verabreicht oder einem anderen zum unmittelbaren Gebrauch überlässt, macht sich strafbar.

    4.2 Medizinischem Fachpersonal ist es gestattet, Patienten, welche in Not sind, Betäubungsmittel zu verabreichen, sofern dies hilfreich ist. Wenn der Patienten bei Bewusstsein ist, wird eine Einverständniserklärung vom Patienten benötigt.


    § 5 Herstellung von Betäubungsmitteln

    5.1 Der Anbau, Herstellung und die Weiterverarbeitung der in §2 definierten Anlagen ist verboten.

    5.2 Medizinischem Fachpersonal ist es gestattet, entgegen des §5.1 Betäubungsmittel der in §2 definierten Anlage III mit einer Anbauerlaubnis anzubauen, sollten diese nachweislich zu medizinischen Zwecken dienen und die Personalkraft im Dienst sein. Eine Anbauerlaubnis kann bei der Führungsebene des Los Santos Police Departments beantragt werden. Bei Verdacht auf Missbrauch zählt die umgekehrte Beweislast.

    5.3 Der Besitz von Kokasamen ist aus Prävention vor Anbau verboten.


    § 6 Handel von Betäubungsmitteln

    6.1 Der Handel mit Betäubungsmitteln ist verboten.

    6.2 Medizinischem Fachpersonal ist es gestattet entgegen des §6.1 Betäubungsmittel der in §2 definierten Anlage III an Patienten zu verkaufen, sollten diese nachweislich zu medizinisch notwendigen Zwecken dienen und die Personalkraft im Dienst sein. Der Verkauf darf nur auf Rechnung der Organisationskasse geschehen. Bei Verdacht auf Missbrauch zählt die umgekehrte Beweislast.

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