StVogesetz in Los Santos, im Staat Selfmade

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    • Offizieller Beitrag

    Los Santos Department of Justice

    Straßenverkehrs-Ordnung

    Das StVO erhält seine Gültigkeit durch ein Gremium zur Genehmigung der Gesetze im Staat Los Santos Bürger müssen sich selber bei Änderungen jeglicher Art informieren.


    § 1 Geltungsbereich

    1.1 Dieses Gesetz ist nach §1 Abs 1 GG in allen Regionen des Staates gültig. Genauere Beschreibung siehe §1 Abs 1 GG.


    § 2 Grundregeln

    2.1 Die Straßenverkehrsordnung regelt und lenkt den öffentlichen Verkehr.

    2.2 Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

    2.3 Wer am Straßenverkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird.

    2.4 Jeder Verkehrsteilnehmer, der am öffentlichen Verkehr teilnimmt, ist verpflichtet sich anzuschnallen.

    2.5 Teilnehmer des Straßenverkehrs, welche ein motorisiertes Fahrzeug führen, müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.

    2.6 Das Fahren eines Fahrzuges ist nur mit gültigem Fahrzeugschein erlaubt. Sollte dieser nicht vorhanden sein, zählt das Fahrzeug als gestohlen.

    2.7 Sollte der Fahrzeugschein nicht den Besitz des Fahrzeuges bestätigen, zählt das Fahrzeug von dieser Person als gestohlen. Ausnahme zählt für eingetragenen Fahrer für das Fahrzeug, die im LSPD Register aufzufinden sind oder eine schriftliche Erlaubnis des Besitzers des Fahrzeuges mit sich führt.


    § 3 Fahrlizenz

    3.1 Wer ein motorisiertes Fahrzeug führt, ist verpflichtet den dazugehörigen PKW-, LKW-, Motorrad-, Boot-, Flugzeugführerschein mit sich zuführen. Hat der Fahrzeugführer diese Fahrlizenz nicht mit sich, macht er sich des fahren ohne gültige Fahrlizenz strafbar.

    3.2 Ist es nicht möglich, ein Fahrzeug in einer der in §3.1 aufgezählten Führerscheinklassen einzusortieren, ist der PKW-Führerschein zu wählen.

    3.3 Für ein LKW-, Motorrad-, Boot- und Flugzeugführerschein ist zusätzlich der PWK-Führerschein vonnöten.

    3.4 Wer ein Fahrzeug trotz Fahrverbotes bewegt, macht sich des Fahrens ohne gültige Fahrlizenz strafbar.


    § 4 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

    4.1 Das Fahren von motorisiertes Fahrzeugen ist nur auf gekennzeichneten Wegen erlaubt. Gekennzeichnete Wege sind Highways, Interstate Highways, Freeways, Sideways, Gravel Roads, Dirt Roads.

    4.2 Es herrscht Rechtsverkehr.

    4.3 Das absichtliche Fahren auf der falschen Straßenseite ist eine Straftat.

    4.4 Gelbe Linien trennen die unterschiedlichen Richtungen voneinander.

    4.5 Weiße Linien trennen die Fahrstreifen einer Richtung voneinander.

    4.6 Einfach durchgezogene Linien dürfen nur zum links Abbiegen überquert werden.

    4.7 Doppelt durchgezogene Linien Kennzeichen ein absolutes Überholverbot. Das Überqueren dieser Linien ist strengstens verboten.

    4.8 Straßenverkehrsteilnehmer müssen sich an Lichtzeichenanlagen (LZA) halten. Grün: „Der Verkehr ist freigegeben“. Gelb ordnet an: „Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten“. Rot ordnet an: „Halt vor der Kreuzung“.

    4.9 Das Rechtsabbiegen an Lichtzeichenanlagen oder Kreuzungen ist jederzeit erlaubt, wenn kein anderer Verkehrsteilnehmer beeinträchtigt wird. Vor dem Überqueren, ist der Verkehrsteilnehmer verpflichtet, an der Haltelinie kurz zu halten und Vorfahrt zu gewähren.

    4.10 Ein Warnzeichen darf nur gegeben werden, wenn ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vorliegt.

    4.11 Befindet sich ein Hindernis (Bau-/Straßenarbeiten, Unfälle, Absperrungen) auf dieser Straße, so darf der Verkehrsteilnehmer nicht weiter dieser Straße folgen. Der Verkehrsteilnehmer ist verpflichtet, das Hindernis mithilfe einer Umleitung zu umfahren.

    4.12 Wer im öffentlichen Straßenverkehr ein Rennen mit motorisierten Fahrzeugen durchgeführtes, begeht eine Straftat.


    § 5 Verkehrszeichen

    5.1 Verkehrszeichen können als Schild und als Straßenmarkierung verwendet werden.

    5.2 Verkehrszeichen regeln den Verkehr, wenn die Lichtzeichenanlagen ausgefallen ist oder keine vorhanden ist.

    5.3 Bei dem Verkehrszeichen "STOP", ist der Verkehrsteilnehmer verpflichtet an der Haltelinie kurzzuhalten und Vorfahrt zu gewähren.

    5.4 Bei dem Verkehrszeichen "ONE WAY", ist der Verkehrsteilnehmer verpflichtet nur in die angegebene Richtung zu fahren.

    5.5 Bei dem Verkehrszeichen "Wendeverbot", ist es dem Verkehrsteilnehmer untersagt an dieser Stelle zu wenden.

    5.6 Bei dem Verkehrszeichen "Parkverbot", ist es dem Verkehrsteilnehmer untersagt an der Stelle zu Parken.

    5.7 An rot gekennzeichnete Bordsteine darf nicht geparkt oder gehalten werden.

    5.8 Richtungspfeile geben die Fahrtrichtung an, welche der Verkehrsteilnehmer benutzen darf.

    5.9 Sperrflächen sind durch durchgezogene Linien, welche parallel zueinander laufen, gekennzeichnet. Diese dürfen von Fahrzeugen nicht genutzt werden.


    § 6 Geschwindigkeit

    6.1 Das Fahrzeug darf nur mit Höchstgeschwindigkeit geführt werden, wenn das Fahrzeug unter Kontrolle gehalten werden kann.

    6.2 Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt für alle Fahrzeuge innerhalb geschlossener Ortschaften 80 KM/H.

    6.3 Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit auf Highways, Interstate Highways und Freeways welche sich innerhalb geschlossener Ortschaften befinden beträgt 80 KM/H.

    6.4 Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften beträgt 120 KM/H.

    6.5 Auf Highways, Interstate Highways und Freeways, welche sich außerhalb geschlossener Ortschaften befinden, ist die Höchstgeschwindigkeit unlimitiert.

    6.6 LKW welche sich auf Highways, Interstate Highways und Freeways bewegen dürfen maximal einer Höchstgeschwindigkeit von 120 KM/H fahren.

    6.7 Die in §5.2 - 5.6 erwähnten Höchstgeschwindigkeit können durch den eingebauten Verkehrszeichenassistenten limitiert werden.

    6.8 Es werden fünf Geschwindigkeitsklassen beim Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit betrachtet: < 10 km/h; 10-25 km/h; 25-40 km/h; 40-60 km/h; > 60 km/h


    § 7 Highways/Interstate Highways/Freeways

    7.1 Highways, Interstate Highways und Freeways dürfen nur von Kraftfahrzeugen befahren werden. Zusätzlich müssen diese eine Minimalgeschwindigkeit von 80 KM/H aufweisen.

    7.2 Fußgängern ist es untersagt Highways, Interstate Highways und Freeways zu betreten. Zuwiderhandlungen sind strafbar.

    7.2 Das Auf-/Abfahren ist nur an gekennzeichneten Stellen möglich. Verkehrsteilnehmer welche sich anderweitig Zu/-Abgang beschaffen machen sich strafbar.

    7.3 Der fließende Verkehr auf Highways, Interstate Highways und Freeways hat hohe Priorität.

    7.4 Das Wenden sowie Rückwärtsfahren auf Highways, Interstate Highways und Freeways ist untersagt und strafbar.


    § 8 Vorfahrt

    8.1 Bei Kreuzungen ohne Lichtzeichenanlagen und oder Verkehrsschildern gilt rechts vor links.

    8.2 Bei abgesenkten Bordsteinen ist der Fahrer so lange warte pflichtig, bis die Straße frei ist.

    8.3 Bei Ein-/Ausfahrten ist der Fahrer so lange warte pflichtig, bis die Straße frei ist.


    § 9 Halten und Parken

    9.1 Wer 3 Minuten hält, der parkt.

    9.2 Das Halten und Parken ist an engen und oder unübersichtliche Straßenstellen nicht gestattet.

    9.3 Das Halten und Parken ist innerhalb und kurz nach Kurven ist verboten.

    9.4 Das Halten und Parken ist an Bahnübergänge ist nicht erlaubt.

    9.5 Das Halten und Parken vor Hydranten ist verboten.

    9.6 Das Parken auf Gehwegen ist verboten, soweit es nicht durch Verkehrszeichen oder durch Parkflächenmarkierungen ausdrücklich erlaubt ist.

    9.7 Das Stehenbleiben auf der Fahrbahn sowie auf dem Seitenstreifen ist strengsten untersagt und strafbar. Ausgenommen sind Fahrzeugpannen, Notfälle und Anweisungen des Los Santos Police Departments.

    9.8 Es ist in Fahrtrichtung zu parken.


    §10 Sonder- und Wegerechte

    10.1 Von den Vorschriften der STVO sind Behörden mit Sonderaufgabe ausgeschlossen, wenn die Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben dringend notwendig ist. Dabei darf aber kein andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.

    10.2 Nähert sich ein Fahrzeug, welches Sonder- und Wegerechte hat, sind Verkehrsteilnehmer verpflichtet, dessen Platz zu machen. Wer dem nicht nachkommt, macht sich strafbar.


    § 11 Fahren unter Einfluss berauschender Mittel

    11.1 Es ist strafbar, sein Fahrzeug zu bewegen, wenn der Fahrzeugführer mehr als 0,08% Alkohol im Blut hat.

    11.2 Wer unter dem Einfluss von illegalen Substanzen steht und am Straßenverkehr teilnimmt, begeht eine Straftat.


    § 12 Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

    12.1 Wer die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer beeinträchtigt, begeht eine Straftat.

    12.2 Die Sicherheit wird beeinträchtigt, wenn Straßenanlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt werden.

    12.3 Die Sicherheit wird beeinträchtigt, wenn Hindernisse auf der Straße zurückbleiben.

    12.4 Die Sicherheit wird beeinträchtigt, wenn Personen in Gefahr geraten.

    12.5 Der Versuch ist ebenso strafbar.


    § 13 Unfall

    13.1 Wer an einem Verkehrsunfall beteiligt ist,

    a) hat unverzüglich anzuhalten,

    b) den Unfallort abzusichern und bei Möglichkeit sein Fahrzeug von der Fahrbahn zu räumen,

    c) Verletzten Personen zu helfen, sowie Mediziner und das LSPD anzufordern,

    d) und am Unfallort zu verweilen bis die Einsatzkräfte den Unfall freigeben.

    13.2 Wer einen Verkehrsunfall beobachtet, ist verpflichtet nach dem Rechten zu sehen und ggf. erste Hilfe zu leisten.


    § 14 Haftung des Halters

    14.1 Der Halter des Fahrzeuges ist für sämtliche Tätigkeiten verantwortlich, welche mit diesem Fahrzeug begangen werden.

    14.2 Wird das Fahrzeug als gestohlen gemeldet, so wird der Täter zur Verantwortung gezogen.

    14.3 Wird das Fahrzeug verliehen, so wird der Fahrzeugführer zur Verantwortung gezogen.


    § 15 Zulassung für den Straßenverkehr

    15.1 Zugelassene Fahrzeuge für den Straßenverkehr sind nur Fahrzeuge, die über mindestens eine Rücklampe, eine Frontlampe und ein Warnsignal verfügen.

    15.2 Motorisierte Fahrzeuge müssen mindestens ein sichtbares Kennzeichen besitzen.

    15.3 Motorisierte Fahrzeuge dürfen keine Fenster-Tönung besitzen, bei dem der Fahrer nicht mehr erkennbar ist. Ausgenommen sind Dienstfahrzeuge einer Staatlichen Organisation.

    15.4 Motorisierte Fahrzeuge dürfen keine Tieferlegung des Levels 4 oder höher verfügen.

    15.5 Motorisierte Fahrzeuge dürfen keinen An-/Auffahrschutz besitzen, außer es ist für die Ausübung eines Berufes essenziell.

    15.6 Motorisierte Fahrzeuge müssen straßentauglich aussehen.

    15.7 Verschleierung durch das Abdecken und/oder abmontieren sowie abklemmen vom Kennzeichen und/oder der Fahrgestellnummer ist verboten.

    15.8 Verschleierung durch nicht Sichtbarkeit des Fahrers ist verboten.

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